Medizinalcannabis-Blüten im Apothekenglas mit Rezept, Braunglasflasche und Präzisionswaage
Medizinalcannabis

Medizinalcannabis auf Rezept: So läuft es in der Apotheke ab

Von Björn Arbter Veröffentlicht am Überarbeitet am 6 Min. Lesezeit

Bild mit KI erstellt

Von der ärztlichen Verordnung bis zur Abgabe in der Apotheke: Schritt für Schritt, wie die Versorgung mit Medizinalcannabis heute funktioniert.

Medizinalcannabis ist in Deutschland seit 2017 verordnungsfähig, und seit der Gesetzesänderung im Jahr 2024 hat sich beim organisatorischen Ablauf einiges vereinfacht. Trotzdem herrscht viel Unsicherheit darüber, wie der Weg vom Rezept bis zur Abgabe eigentlich aussieht. Als Cannabis-Apotheke CannaRoKo begleiten wir diesen Weg täglich. Hier erklären wir ihn sachlich und ohne Aufregung.

Wer entscheidet über eine Therapie?

Ob Medizinalcannabis für eine Behandlung infrage kommt, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, im Gespräch mit der Patientin oder dem Patienten und auf Basis der individuellen Situation. Die Apotheke stellt keine Diagnosen und empfiehlt keine Therapie; unsere Aufgabe beginnt mit dem ärztlichen Rezept.

Sie haben noch keinen Verordner?

Eine Verordnung kann grundsätzlich über Ihre Hausarztpraxis, eine auf Cannabinoide spezialisierte Fachpraxis oder einen spezialisierten Telemediziner erfolgen, je nachdem, was für Sie passt. Wenn Sie bei der Orientierung Unterstützung brauchen, sprechen Sie uns einfach an: Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Verordner gern weiter.

Wichtig zu wissen: die Rechtslage seit 2024

Seit April 2024 gelten getrocknete Cannabisblüten und -extrakte zu medizinischen Zwecken nicht mehr als Betäubungsmittel. Für Sie bedeutet das vor allem: Die Verordnung läuft heute über ein normales (in der Regel elektronisches) Rezept, nicht mehr über das aufwendigere Betäubungsmittelrezept. Das macht den Ablauf für alle Beteiligten einfacher.

Der häufigste Weg: über einen Telemediziner

Die allermeisten unserer Cannabis-Patientinnen und -Patienten kommen über einen Telemediziner zu uns, und für sie ist der Ablauf besonders bequem:

  1. In der Online-Sprechstunde wählen Sie direkt unsere Apotheke als Ihre bevorzugte Apotheke aus.
  2. Das Rezept wird elektronisch an uns übermittelt, über eine sichere Rezeptschnittstelle, ohne Papier und ohne Umweg. Weil unser Sortiment beim Telemediziner synchronisiert hinterlegt ist, sehen Sie schon dort, was bei uns verfügbar ist.
  3. Danach müssen Sie nichts weiter tun, außer auf unsere Rückmeldung zu warten. Wir melden uns mit den nächsten Schritten, von der Bestätigung über die Bezahlung bis zur Zustellung.

Der klassische Weg: Rezept direkt einreichen

Selbstverständlich können Sie Ihr Rezept auch ganz normal bei uns einreichen, egal ob E-Rezept oder Papierrezept. Für Blüten gilt seit Ende Juli 2026 nur noch das Privatrezept; Extrakte und bestimmte Fertigarzneimittel gibt es weiterhin auch auf Kassenrezept (mehr dazu unten bei den Kosten):

  1. Rezept einreichen: bequem digital über unsere App oder per Nachricht oder direkt vor Ort in der Apotheke.
  2. Prüfung und Beschaffung: Wir prüfen die Verordnung, klären offene Punkte und stellen das passende Präparat bereit. Dank unseres breiten Sortiments können wir sehr viele Verordnungen zeitnah bedienen.
  3. Beratung und Abgabe: Bei der Abgabe nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen zur Anwendung und Aufbewahrung.
  4. Zustellung nach Wunsch: Sie holen bei uns ab, nutzen unseren Botendienst oder lassen sich deutschlandweit per Versand beliefern.

Tipp aus der Apotheke: Reichen Sie Ihr Rezept (ob per Schnittstelle oder klassisch) möglichst früh am Tag ein. Bestellungen, die früh bei uns eingehen, können wir häufig noch am selben Tag bearbeiten.

Was ist mit den Kosten?

Hier hat sich im Sommer 2026 Wichtiges geändert: Seit dem 30. Juli 2026 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für getrocknete Cannabisblüten nicht mehr. Blüten erhalten Sie seitdem nur noch auf Privatrezept, also auf eigene Kosten.

Weiterhin von der Krankenkasse übernommen werden können Cannabisextrakte in standardisierter Qualität sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Dabei gilt:

  • In den meisten Fällen muss die Krankenkasse die Therapie vor der ersten Verordnung genehmigen.
  • Eine neue Behandlung auf Kassenrezept beginnt seit der Gesetzesänderung in der Regel mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel.

Sie wurden bisher mit Blüten auf Kassenrezept versorgt? Dann sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt darüber, wie es weitergeht: ob die Therapie als Privatrezept fortgeführt oder auf ein Präparat umgestellt wird, das die Kasse übernimmt. Welche Variante bei Ihnen vorliegt, sehen Sie auf dem Rezept, und im Zweifel erklären wir es Ihnen gerne verständlich.

Diskretion ist für uns selbstverständlich

Eine Therapie mit Medizinalcannabis ist eine medizinische Behandlung wie jede andere und wird bei uns auch so behandelt: diskret, respektvoll und ohne Vorurteile. Für uns gilt dieselbe apothekenrechtliche Schweigepflicht wie bei allen anderen Arzneimitteln.

Mehr erfahren

Ausführliche Informationen zu unserem Sortiment, dem genauen Ablauf und den Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie auf unserer Seite zur Cannabis-Apotheke CannaRoKo. Und wenn Sie lieber persönlich sprechen möchten: Kommen Sie in die Robert-Koch-Apotheke in Wolfen. Wir nehmen uns Zeit.

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