„Sie dürfen das?” – diese Frage hören Kolleginnen und Kollegen bundesweit jeden Herbst. Die Antwort ist seit einigen Jahren ein klares Ja, und sie wird 2026 noch ein Stück größer. In der vergangenen Grippesaison haben rund 1.700 Apotheken in Deutschland etwa 218.000 Menschen gegen Grippe geimpft. Rund 15.000 Apothekerinnen und Apotheker haben sich seit 2020 dafür schulen lassen.
Weil sich die Regeln gerade verschieben, hier der ehrliche Stand: was heute geht, was demnächst dazukommt – und wo weiterhin die Arztpraxis zuständig ist.
Was das Gesetz erlaubt
Grundlage ist § 20c des Infektionsschutzgesetzes. Er erlaubt Apotheken Schutzimpfungen mit Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind. In der Praxis heißt das bislang: Grippe und Corona.
Im Juli 2026 ist das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) in Kraft getreten. Es weitert den Rahmen deutlich: Künftig sollen Apotheken gegen alles impfen dürfen, wofür ein Nicht-Lebendimpfstoff existiert – also zum Beispiel auch Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio, Pneumokokken, Hepatitis B oder Gürtelrose.
Wichtig für Sie als Patientin oder Patient: Beschlossen ist nicht dasselbe wie verfügbar. Für die neuen Impfungen müssen Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer erst ein gemeinsames Schulungsprogramm festlegen, und die Apotheken müssen ihre Teams danach schulen. Solange das läuft, bleibt es beim bisherigen Angebot. Wer Ihnen heute schon Tetanus in der Apotheke verspricht, ist zu schnell.
Lebendimpfstoffe bleiben ausgenommen – etwa Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Die gehören weiterhin in die Arztpraxis.
Wer impfen darf – und wer nicht
Impfen darf nicht, wer in der Apotheke arbeitet, sondern wer dafür ausgebildet ist. Die Schulung folgt einem Mustercurriculum, das die Bundesapothekerkammer gemeinsam mit der Bundesärztekammer erarbeitet hat, und umfasst 14 Fortbildungsstunden:
- Selbststudium zur Vorbereitung
- Theorie zu den Erkrankungen und den Impfstoffen
- Theorie zur Impftechnik, Aufklärung und Dokumentation
- mindestens vier Stunden praktische Übungen unter ärztlicher Anleitung
- mindestens zwei Stunden Notfallmanagement – was zu tun ist, wenn jemand kreislaufschwach wird oder allergisch reagiert
Dazu kommen eine gültige Erste-Hilfe-Qualifikation und geeignete Räume: Die Impfung findet nicht am Tresen statt, sondern in einem separaten Raum, für den die Bundesapothekerkammer in einer Leitlinie festlegt, was vorhanden sein muss.
Aufklärung, Anamnese, Einwilligung und die Impfung selbst sind Sache der Apothekerin oder des Apothekers. PTA und andere pharmazeutische Mitarbeitende dürfen unterstützen – vorbereiten, dokumentieren –, aber nicht impfen.
Ab welchem Alter?
Gegen Grippe wird in Apotheken ab 18 Jahren geimpft, gegen Corona ab 12 Jahren. Kinder und Jugendliche darunter sind in der kinder- oder hausärztlichen Praxis richtig – dort gehören sie ohnehin regelmäßig hin, weil es um weit mehr als eine einzelne Impfung geht.
Wie ein Impftermin abläuft
Planen Sie etwa 20 Minuten ein. Die Impfung selbst dauert Sekunden, der Rest ist Sorgfalt:
- Vorab: Sie bekommen den Aufklärungs- und Anamnesebogen, damit Sie ihn in Ruhe lesen können.
- Gespräch: Die Aufklärung muss mündlich erfolgen – ein unterschriebener Zettel ersetzt sie nicht. Hier kommen Vorerkrankungen, Medikamente, frühere Impfreaktionen und Allergien zur Sprache.
- Einwilligung: Sie entscheiden, dann wird geimpft.
- Nachbeobachtung: 15 Minuten bleiben Sie noch da. Das ist keine Förmlichkeit – die seltenen Sofortreaktionen zeigen sich in dieser Zeit.
- Dokumentation: Eintrag in Ihren Impfpass, dazu die vorgeschriebene Meldung an das Robert Koch-Institut. Gemeldet wird die Impfung, nicht Ihr Name.
Tipp aus der Apotheke: Bringen Sie Versichertenkarte, Impfpass und einen Ausweis mit. Fehlt der Impfpass, bekommen Sie eine Bescheinigung – aber suchen Sie ihn vorher, ein vollständiger Pass ist mehr wert als fünf Einzelzettel.
Was es kostet
Für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren ist die Grippeimpfung in der Apotheke kostenlos – die Abrechnung läuft direkt zwischen Apotheke und Krankenkasse, seit 2025 rein elektronisch. Sie zahlen weder Zuzahlung noch Gebühr.
Übernommen wird die Impfung immer dann, wenn die Ständige Impfkommission sie für Sie empfiehlt – etwa ab 60 Jahren, bei chronischen Erkrankungen, in der Schwangerschaft oder bei beruflichem Kontakt mit vielen Menschen. Darüber hinaus zahlen inzwischen viele Kassen die Grippeimpfung für alle ihre Versicherten. Ob Ihre dazugehört, finden wir vorher für Sie heraus – fragen Sie einfach.
Privat Versicherte rechnen mit ihrer Versicherung ab; die Erstattung hängt vom Tarif ab.
Wann die Arztpraxis die bessere Adresse ist
Ganz offen: Die Apotheke ersetzt die Praxis nicht, sie entlastet sie. In die Praxis gehören
- Kinder und Jugendliche unter der jeweiligen Altersgrenze,
- Lebendimpfstoffe wie Masern oder Windpocken,
- komplizierte Vorgeschichten – schwere Immunerkrankungen, Impfreaktionen in der Vergangenheit, unklare Befunde,
- und alles, was ohnehin eine ärztliche Untersuchung braucht.
Der Vorteil der Apotheke liegt woanders: kurze Wege, Termine auch außerhalb von Sprechstunden, und Menschen, die Ihre Dauermedikation kennen, weil sie sie jeden Monat für Sie zusammenstellen.
Und bei uns?
Wir bereiten das Impfen gerade vor – unser Apotheker Florian Wolfgang Otto absolviert die dafür nötige Weiterbildung. Ein Startdatum nennen wir erst, wenn sein Zertifikat da ist; bis dahin beraten wir Sie gern zu Ihrem Impfstatus und besorgen Ihnen den Impfstoff, wenn Sie ein Rezept aus der Praxis mitbringen.
Wenn Sie erfahren möchten, sobald es losgeht, tragen Sie sich auf unserer Seite Schutzimpfungen in die Impf-Liste ein. Dann schreiben wir Ihnen, sobald die ersten Termine stehen.
Dieser Beitrag gibt den Stand von Ende August 2026 wieder und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei Vorerkrankungen oder Beschwerden lassen Sie sich bitte persönlich beraten.