Kasse & Recht

Zuzahlung und Befreiung – und was ein Schuhkarton damit zu tun hat

Von Björn Arbter 5 Min. Lesezeit

Wie viel Zuzahlung ist eigentlich fällig, ab wann können Sie sich befreien lassen – und wie sparen Sie sich das Sammeln von Quittungen? Der Überblick aus Ihrer Apotheke.

„Das macht dann 10 Euro Zuzahlung.” – Ein Satz, den fast jeder kennt, aber kaum jemand hinterfragt. Dabei lohnt sich der genaue Blick: Wer die Regeln kennt, zahlt nie zu viel und kann sich unter bestimmten Voraussetzungen sogar ganz von der Zuzahlung befreien lassen. Hier das Wichtigste verständlich erklärt.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren gilt bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eine einfache Regel: Die Zuzahlung beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro – aber nie mehr, als das Medikament selbst kostet. Ein Beispiel:

  • Kostet ein Medikament 8 Euro, zahlen Sie 5 Euro (der Mindestbetrag).
  • Kostet es 80 Euro, zahlen Sie 8 Euro (10 %).
  • Kostet es 300 Euro, zahlen Sie 10 Euro (der Höchstbetrag).

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.

Die Belastungsgrenze: Wann Schluss ist

Niemand muss unbegrenzt zuzahlen. Es gibt eine jährliche Belastungsgrenze:

  • 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt für die meisten Versicherten.
  • 1 % für chronisch Kranke, die wegen derselben Erkrankung dauerhaft in Behandlung sind.

Ist diese Grenze im Laufe des Jahres erreicht, können Sie sich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Aber Achtung – Ihre Krankenkasse macht das nicht von allein: Sie erkennt nicht automatisch, wenn Sie Ihre Grenze erreicht haben. Sie müssen die Befreiung selbst aktiv beantragen. Erst wenn Sie Ihre gesammelten Belege zusammen mit dem Antrag bei Ihrer Kasse einreichen, stellt diese Ihnen den Befreiungsausweis aus.

Der Knackpunkt: das Sammeln der Quittungen

Genau hier scheitern viele – nicht am Geld, sondern am Schuhkarton voller Kassenbons. Wer seine Belege über das Jahr verliert, kann die Belastungsgrenze kaum nachweisen.

Tipp aus der Apotheke: Wenn Sie bei uns ein Kundenkonto haben, erfassen wir Ihre Zuzahlungen automatisch mit. Am Jahresende – oder wenn Ihre Kasse es verlangt – drucken wir Ihnen die komplette Zuzahlungsbescheinigung auf einen Satz aus. Kostenlos, ohne Termin, während Sie warten. Kein Sammeln, kein Suchen.

Wie Sie ein solches Konto anlegen, lesen Sie auf unserer Seite zur RoKo-Kundenkarte. Wichtig zu wissen: Rückwirkend können wir die Bescheinigung nur bis zum Erstellungsdatum Ihres Kontos ausstellen – es lohnt sich also, früh damit anzufangen.

Noch mehr sparen

  • Mehrkosten vermeiden: Manchmal ist ein verordnetes Präparat teurer als der Festbetrag der Kasse – dann zahlen Sie die Differenz zusätzlich. Fragen Sie uns nach einer zuzahlungsfreien oder günstigeren Alternative mit demselben Wirkstoff.
  • Rabattverträge nutzen: Ihre Kasse hat mit bestimmten Herstellern Verträge. Wir geben in der Regel automatisch das passende Präparat ab – oft ganz ohne Mehrkosten.
  • Nachfragen lohnt sich immer: Bei jedem Rezept prüfen wir gern, ob es eine für Sie günstigere Variante gibt.

Die Regeln zur Zuzahlung wirken komplizierter, als sie sind. Bringen Sie einfach Ihr Rezept mit – wir rechnen Ihnen genau aus, was fällig ist, und sagen Ihnen, ob sich für Sie ein Befreiungsantrag lohnt.

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